Entlastungsleistungen
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auszahlbar ist auch dieser Betrag nicht. Wir als zugelassener Betreuungsdienst rechnen diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.
Wenn Sie Rechnungen von uns privat begleichen, können die Kosten auch bei der Einkommenssteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen steuermindernd angesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Damit reduzieren sich die Steuerzahlungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Hilfe auch bei der Abrechnung und Antragsstellung
Wer Leistungen von Pflege- oder Krankenkassen in Anspruch nehmen will, hat es immer auch ein Stück weit mit bürokratischen Hürden zu tun. Wir von den Alltagshelfern im Raum Lübeck unterstützen Sie bei allen Fragen zu Anträgen und Abrechnungen.
Aufgrund der vielen Regelungen und den zahlreichen Möglichkeiten, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ist es meistens nicht einfach, die individuell beste Lösung zu finden. Unsere Fachkräfte verfügen über das erforderliche Know-how, um Ihre Optionen optimal auszuloten und Ihnen ein Höchstmaß an Unterstützung zu sichern. Nehmen Sie uns beim Wort und rufen Sie einfach gleich an oder senden Sie eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.